Bezirksregierung Münster

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auf der Internetseite zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) im Teileinzugsgebiet Ems/ NRW

Zur landesweit einheitlichen Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wurde die Gewässerlandschaft in NRW auf der Grundlage der oberirdischen Einzugsgebiete in 12 Teileinzugsgebiete gegliedert, die zu den vier NRW betreffenden Flussgebieten Rhein, Weser, Ems und Maas gehören.

Das Teileinzugsgebiet Ems/ NRW gehört zur Flussgebietseinheit Ems. Wichtige in NRW in die Ems mündende Gewässer sind Furlbach, Wapelbach, Dalkebach, Lutter, Hessel, Bever, Werse und Glane.

Verantwortlich für die Umsetzung der Richtlinie ist in diesem Gebiet die Bezirksregierung Münster, Geschäftstelle Ems NRW. Unterstützt wird sie hierbei im südöstlichen Abschnitt des Gebietes durch die Bezirksregierung Detmold.

Zur Koordination der Umsetzung der WRRL haben die beiden Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen die Flussgebietsgemeinschaft Ems (FGG Ems) gebildet. Die Geschäftsstelle Ems hat ihren Sitz beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) in Meppen. In der internationalen Flussgebietseinheit Ems arbeiten die Länder Deutschland und Niederlande gemeinsam an den grenzüberschreitenden Zielen der EU-WRRL.

Auf den nachfolgenden Seiten möchten wir Sie über die bislang erfolgten Bearbeitungsschritte, die aktuell anstehenden Arbeiten sowie organisatorische Fragen informieren. Schwerpunkt der aktuellen Arbeiten ist die Aufstellung der Bewirtschaftungspläne.


      Mehr Leben für Ems und Co. (rechte Zuflüsse); PE EMS 1700